Förderanträge für Sportveranstaltungen, für die eine Zuwendung aus Landesmitteln erbeten wird, sind bis zum 30. November des Vorjahres an die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung Sport und Ehrenamt zu richten. Dies gilt sowohl für Veranstaltungen, die der jeweilige Fachverband selbst ausrichtet, als auch für solche Veranstaltungen, die unter Federführung durch Mitgliedsvereine oder Kommunen ausgerichtet werden.
Dem Förderantrag für die jeweilige Veranstaltung ist ein Kosten- und Finanzierungsplan beizufügen. Hieraus müssen alle im Zusammenhang mit dem jeweiligen Sportereignis stehenden Einnahmen und Ausgaben hervorgehen. Veranstaltungen können grundsätzlich nur dann mit Landesmitteln bezuschusst werden, wenn die entsprechenden Förderanträge rechtzeitig vor Beginn der Maßnahmen vorliegen. Es besteht die Möglichkeit, einen förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn formlos zu beantragen.