Zielvereinbarung „Nr. 1: Sportland Nordrhein-Westfalen“

Finanzielle Planungssicherheit bis 2022

03.02.2018

 

Landesregierung und Landessportbund legen gemeinsame Ziele zur Förderung des Sports in Nordrhein-Westfalen fest. Der gemeinnützige Sport erhält finanzielle Planungssicherheit bis zum Jahr 2022.

Landesregierung und Landessportbund Nordrhein-Westfalen haben am 03. Februar 2018 die Zielvereinbarung „Nr. 1: Sportland Nordrhein-Westfalen“ unterzeichnet. In der Vereinbarung legen die beiden Partner ihre gemeinsamen Sportförderziele für die kommenden fünf Jahre fest und legen damit die Grundlage dafür, dass Nordrhein-Westfalen weiterhin das „Sportland Nr. 1“ in Deutschland bleibt.
Die Sportförderziele werden dabei in elf Handlungsfeldern zusammengefasst:
Kindern und Jugendlichen ein bewegtes und sportliches Aufwachsen ermöglichen
Leistung und Talente fördern
Sportinfrastruktur sichern und weiterentwickeln
Partizipation und Ehrenamt stärken
Olympische und Paralympische Spiele nach Nordrhein-Westfalen holen
Demografischen Wandel gestalten und Gesundheit fördern
Inklusion im Sport ermöglichen
Zugewanderte und Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen integrieren
Integrität, Chancengleichheit und Prävention stärken
Digitalisierung im organisierten Sport gestalten
Wissenschaft stärker in die Sportentwicklung in Nordrhein-Westfalen einbinden
Video-Datei

Staatssekretärin Andrea Milz über die Zielvereinbarung „Nr. 1: Sportland Nordrhein-Westfalen“.

Vorrangiges Ziel ist es, möglichst vielen Menschen die Teilnahme an auf ihre jeweilige Lebenssituation zugeschnittenen Sport- und Bewegungsangeboten in den Sportvereinen zu ermöglichen. Dazu sollen u. a. die Grundlagen für ein bewegtes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen und ein aktives und gesundes Leben von älteren Menschen gelegt werden.
Menschen mit Behinderung soll eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilnahme im Sport möglich gemacht werden. Migrantinnen und Migranten sollen durch den Sport in der Mitte unserer Gesellschaft willkommen geheißen und aufgenommen werden
Die genannten Aufgaben bewältigt der gemeinwohlorientierte Sport weit überwiegend auf ehrenamtlicher Basis und trägt dabei in herausragender Weise zum gesellschaftlichen Zusammenhalt in Nordrhein-Westfalen bei.
Deshalb erklärt die Landesregierung in der Vereinbarung ihre Absicht, dem Landessportbund zur Erreichung der formulierten Ziele in den Jahren 2018 bis 2022 Mittel in Höhe von jährlich 42,205 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen.

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Schild

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Zielvereinbarung „Nr. 1: Sportland Nordrhein-Westfalen“ zwischen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und dem Landessportbund