Das Landeskabinett hat im Oktober 2019 den Landesaktionsplan „Sport und Inklusion“ beschlossen und für den Umsetzungszeitraum Landesmittel in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Gemeinsam mit dem Landessportbund NRW und unter Beteiligung zahlreicher Expertinnen und Experten aus den Fachverbänden und Vereinen, Betroffener und Vertretungen der Wissenschaft, wurden konkrete Ziele für die nächsten vier Jahre formuliert und die zur Erreichung dieser Ziele notwendigen Maßnahmen beschrieben.
Die Verabschiedung des „Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-BRK) durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahr 2006 sowie das Inkrafttreten dieser Vereinbarung in Deutschland im Jahr 2009 hat auch zu einem Perspektivwechsel für die unterschiedlichen Bereiche des Sports geführt, denn alle öffentlichen Institutionen und Organisationen sind durch die UN-BRK zur Inklusion verpflichtet.
Dabei steht das Recht von Menschen mit Behinderungen im Mittelpunkt, an Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten teilzunehmen, die ihren individuellen Wünschen und Voraussetzungen entsprechen. Der selbstbestimmten und gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft wird damit weiter Nachdruck verliehen. Der Landesaktionsplan soll dazu einen bedeutenden Beitrag leisten.