Die Landesregierung fördert die Modernisierung, die Dekarbonisierung, den Um- und Neubau sowie den Erwerb von Sportstätten mit herausragender Bedeutung. Ziel ist eine bedarfsdeckende Sportstätteninfrastruktur für das Hochleistungstraining, für Wettkämpfe und Spitzensportveranstaltungen auf nationalem und internationalem Niveau. Gefördert werden unter anderem Haupttrainingsstätten der Bundes-, Olympia- und Landesleistungsstützpunkte im besonderen Landesinteresse, NRW-Sportschulen oder Zuschauersportanlagen im besonderen Landesinteresse. Die jeweils geltende Sportstättenbauförderrichtlinie enthält die zuwendungsfähigen Sportstättenbauförderkategorien und die zu erfüllenden Voraussetzungen für eine Förderung.