Die Sportstiftung NRW, gegründet am 12. Dezember 2000, ist die größte Initiative eines Bundeslandes zur Förderung des olympischen, paralympischen, deaflympischen und nicht-olympischen Leistungssports. Ziel der Sportstiftung ist es, mündige Athletinnen und Athleten in ihrem Werdegang zu unterstützen und zu begleiten, die mit ihren Leistungen und ihrer Leidenschaft die Menschen in NRW begeistern und inspirieren (– nicht nur im Leistungssport, sondern auch in der Ausbildung und auf ihrem Weg in den Beruf.) Die Förderung soll dabei als Anerkennung für besondere Leistungen verstanden werden.
Den Vorsitz über das Kuratorium hat stets der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen, derzeit Hendrik Wüst. An seiner Seite als stellvertretende Vorsitzende steht die Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt, Andrea Milz. Vervollständigt wird das Kuratorium, das die Richtlinien und Schwerpunkte der Förderung kontrolliert, durch Mitglieder der gesellschaftlichen Bereiche Spitzensport, Politik, Wirtschaft, Medien und Wissenschaft. Den Vorsitz der Sportstiftung NRW hat der ehemalige Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Ingo Wolf. Der dreimalige Olympiateilnehmer, Mannschaftsweltmeister und zweimalige Einzel- und Team-Europameister im Säbelfechten, Maximilian Hartung, ist seit 2021 Geschäftsführer der in Köln ansässigen Stiftung.
Das reformierte und im Jahr 2023 erstmals umgesetzte Auswahlverfahren ermöglicht es Athletinnen und Athleten, sich auf eigene Initiative für eine Talent-Förderung und das NRW-Sportstiftungs-Stipendium zu bewerben. Zum Verfahren gehören ein Motivationsschreiben, ein Bewerbungsvideo sowie ein Persönlichkeitsfragebogen, bei dem die Beweber eine Selbsteinschätzung zu sechs Kompetenzfeldern abgeben. Dabei handelt es sich um die Kompetenzen Intrinsische Motivation, Emotionale Kompetenz, Respekt, Team- und Kritikfähigkeit, Authentizität und Engagement.
Um sich für eine mögliche Förderung bewerben zu können, müssen die Athletinnen und Athleten einige grundlegende Kriterien erfüllen. Entscheidend dabei ist eine Verbindung zum Sportland.NRW - entweder durch das Startrecht für einen NRW-Verein oder aber der Lebens- oder Trainingsmittelpunkt befindet sich in Nordrhein-Westfalen.
Darüber hinaus werden ausschließlich Athletinnen und Athleten im „Nachwuchskader 1“, „Nachwuchskader 2“ und dem „Landeskader plus“ sowie Athletinnen und Athleten mit einem entsprechenden Kaderstatus im Nachwuchsbereich der World Games-Sportarten zugelassen. Damit wird die nordrhein-westfälische Stiftung zur Nachwuchsförderung im Leistungssport ihrem namensgebenden Auftrag gerecht.
Bei den Geförderten handelt es sich derzeit überwiegend um Athletinnen und Athleten aus olympischen Sommer- und Wintersportdisziplinen – 84 Prozent der Geförderten sind dort aktiv. Elf Prozent kommen aus den World Games-Sportarten, paralympische und deaflympische Athletinnen und Athleten stellen einen Anteil von fünf Prozent. Das Geschlechterverhältnis ist ausgeglichen.