Die Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt des Landes Nordrhein-Westfalen, Andrea Milz, hat das Tanzhaus Valentino in Oberhausen besucht und sich vor Ort informiert, wie die Wiedereröffnung unter den Auflagen und Regeln nach der Coronaschutzverodnung anläuft. Seit 11. Mai 2020 ist die Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen/Kursräumen der Sportvereine unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen wieder möglich. Der Betrieb von Tanzschulen ist zulässig, soweit sich die nichtkontaktfreie Ausübung auf einen festen Tanzpartner beschränkt und im Übrigen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet ist.