Personengruppen, die sich im Rahmen der Kontaktbeschränkungen treffen dürfen, wird auch der nicht-kontaktfreie Sport im Freien wieder gestattet.
In diesem Rahmen sind Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport im Freien unter Einhaltung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts wieder zulässig. 100 Zuschauer sind unter Auflagen zugelassen.
Die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen ist unter Auflagen ebenso möglich wie die Nutzung der Gesellschaftsräume in und auf Sportanlagen.
Der Betrieb von Hallenbädern zur reinen Ausübung des Schwimmsports in Bahnen ist unter Auflagen möglich. Die Vorgaben zum Schwimmunterricht sind ebenfalls geregelt.
Die Erlaubnis des Trainingsbetriebs an Bundesstützpunkten wurde um die Landesleistungsstützpunkte in besonderem Landesinteresse erweitert.
Im Übrigen bleibt der Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb mit unvermeidbarem Körperkontakt weiterhin untersagt.