Die meisten der 18.000 Sportvereine stehen finanziell gut dar. Aber nicht zuletzt die Corona-Pandemie verschlechtert ihre ökonomische Situation. Das Land hat bereits nach der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise im Jahr 2008 mit einer Bürgschaft im Rahmen des Sportstättenfinanzierungsprogramms reagiert, um die Auswirkungen von externen Risiken auf die Sportvereine abzufedern und damit Schaden von ihnen abzuwenden. Erst dann kann der Sport über sich hinaus wirken und die Vielzahl an positiven Effekten entfalten, die ihm zugeschrieben werden.
In Zeiten der Krise helfen wir uns in Nordrhein-Westfalen gegenseitig. Das hat hier Tradition und gilt seit 2008 auch mehr denn je für das Verhältnis mit der Sportfamilie. Der Anlass waren die Herausforderungen, die im Rahmen der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise vor allem die gemeinnützigen Sportvereine unvermittelt trafen. Es bestand de facto kaum mehr die Möglichkeit, unter vertretbaren Konditionen Kredite aufzunehmen, die sie zur Ertüchtigung ihrer Sportstätten benötigten. Hier drohte Stillstand, mancherorts auch die Insolvenz und damit das Ende des Sportvereins.
Deshalb tritt das Land Nordrhein-Westfalen seit dieser Zeit bei Bedarf als Bürge auf. Mit dieser Zusage haben Vereine die Möglichkeit, bei ihrer Hausbank einen Kredit zu beantragen. Das Land übernimmt dabei bei Maßnahmen bis 200.000 Euro 100 Prozent der Ausfallkosten, bei allen Summen darüber hinaus 90 Prozent. Diese Zusage kam zur richtigen Zeit und hilft bis heute. Seit 2008 konnten so Maßnahmen mit einem Kreditvolumen von insgesamt über 160 Millionen Euro umgesetzt werden. Beeindruckend ist auch die gesamte Investmentsumme, die hieraus entstand: Rund 300 Millionen Euro konnten aufgrund der Landesbürgschaft investiert werden.
Mitunter kann es in der Projektumsetzung noch immer zu Problemen kommen. Um hier frühzeitig intervenieren zu können, werden bei Bedarf sogenannte Vereinsberater des Landessportbundes NRW eingesetzt. Die Kosten hierfür werden zu 100 Prozent übernommen. Gerade für ehrenamtliche Strukturen der Sportvereine, wie Vereinsvorstände und Vereinsmitglieder, die oftmals durch eine hohe personelle Diskontinuität und damit Verlust an Expertise konfrontiert sind, ist diese Bürgschaft sowie das flankierende Hilfsangebot eine erhebliche Entlastung, die darin resultiert, gute Ideen der ehrenamtlichen Akteure zu entfesseln und umzusetzen.
Darüber hinaus greifen die verschiedenen Hilfsmaßnahmen des Landes ineinander: Der notwendige Eigenanteil für einen Zuschuss durch das Programm "Moderne Sportstätte 2022" kann mithilfe der Landesbürgschaft gestemmt werden. Die Landesbürgschaft ist nicht vorgesehen für private oder kommerzielle Anbieter. Eine Mitgliedschaft im Landessportbund NRW ist nicht notwendig.