Die Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt des Landes Nordrhein-Westfalen, Andrea Milz, hat den Herseler Wassersport-Verein 1930 e.V. besucht und tauschte sich mit Vereinsvertretern über die Umsetzung der Auflagen und Regeln nach der Coronaschutzverordnung vor Ort aus. Seit 7. Mai 2020 ist der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet. Ein Abstand zwischen Personen von 1,5 Metern und die Einhaltung strikter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen müssen gewährleitstet sein.