Die Soforthilfe Sport der Landesregierung Nordrhein-Westfalen wird fortgesetzt. Die Antragsfrist ist bis zum 15. August 2020 verlängert worden. Insgesamt stehen für die Soforthilfe Sport zehn Millionen Euro zur Verfügung.
„Ich freue mich, dass die Unterstützung notleidender Sportvereine fortgeführt werden kann“, sagte Staatsekretärin Andrea Milz. „Damit kann für unsere Sportvereine in dieser schwierigen Zeit eine Hilfe zur Existenzsicherung geleistet werden.“
Der Landessportbund NRW wird damit in die Lage versetzt, die ursprünglich bis zum 15. Mai 2020 bereitgestellten Landesmittel für notleidende Sportvereine nun bis zum 15. August 2020 zur Verfügung stellen. Jetzt können auch Sportvereine, die bislang keine Billigkeitsleistungen in Anspruch nehmen mussten oder denen fortgesetzt aufgrund der nachhaltigen Folgen der Corona-Pandemie die Zahlungsunfähigkeit droht, auch in nächster Zukunft auf finanzielle Unterstützung des Landes zurückgreifen.