Die Staatskanzlei teilt mit:
Für die Umsetzung der Übungsleiteroffensive stehen 1 Mio. Euro bereit, um Übungsleiterinnen und Übungsleiter, Trainerinnen und Trainer, Schwimmtrainerinnen und -trainer und Schwimmassistenzen auszubilden und zu qualifizieren. Damit soll dem akuten Mangel an ausreichend qualifizierten Übungsleiterinnen und Übungsleitern in den Sportvereinen entgegengesteuert werden. Mit diesen Mitteln können die Ausbildungsgebühren für im laufenden Jahr erworbene Lizenzen finanziert werden. Staatssekretärin Andrea Milz zeigt sich begeistert: „Ich freue mich sehr, dass der Landtag diese Mittel freigegeben hat und damit einen bedeutenden Beitrag dazu leistet, die Qualifizierung von Übungsleiterinnen und Übungsleitern im Sport aktiv zu unterstützen.“
Gemeinnützige nordrhein-westfälische Sportvereine und andere Sportanbieter, die zur Ausreichung eines qualifizierten Sportangebots auf vom Deutschen Olympischen Sportbund zertifizierte Sportlehrkräfte und Schwimmassistenzen angewiesen sind, können einen Antrag auf Übernahme der Ausbildungskosten stellen. Das Programm wird vom Landessportbund Nordrhein-Westfalen abgewickelt. Dazu finden sich ab heute Informationen und Antragsformulare auf der Seite des Landessportbundes www.lsb.nrw wieder.
Finanziert wird die Hilfe aus zusätzlichen, dem Landeshaushalt 2023 bereitgestellten Mitteln.