Viele Sportvereine und -verbände sind zur Unterstützung ihrer gemeinnützigen Aktivitäten unternehmerisch tätig. Die Ausrichtung von Wettbewerben oder Kursangeboten ist gegenwärtig allerdings ebenso untersagt wie zum Beispiel der Betrieb von Fitnessstudios oder Fortbildungseinrichtungen des Sports.
Der Bund gewährte die so genannte Novemberhilfe als einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss für Unternehmungen, die von den temporären Schließungen betroffen sind. Die außerordentliche Wirtschaftshilfe soll ein Gesamtvolumen in Höhe von rund zehn Milliarden Euro haben.