Die Förderung der bei den Landesfachverbänden beschäftigten Trainerinnen und Trainer ermöglicht sichere Beschäftigungsverhältnisse, schafft Planungssicherheit auch für die Verbände und verbessert die Trainingsbedingungen für die Athletinnen und Athleten in Nordrhein-Westfalen.
„Mit der Einführung eines landesweit einheitlichen Vergütungsmodells für landesgeförderte Trainerinnen und Trainer stellen wir seit 1. Januar 2026 eine qualifikationsgerechte Entlohnung sicher. Dies ist die Grundlage dafür, hochqualifizierte Trainerinnen und Trainer im Land zu halten bzw. nach Nordrhein-Westfalen zu holen und somit den Leistungssportstandort weiter zu stärken“, erklärt Staatssekretärin Andrea Milz.
Foto: LSB NRW / Andrea Bowinkelmann