Mit dem NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 werden landesweite Investitionen in die Sportinfrastruktur in Höhe von 600 Millionen Euro ermöglicht. Das Investitionsprogramm im Rahmen des Nordrhein-Westfalen-Plans gliedert sich in drei zentrale Bereiche:
• 200 Millionen Euro für Sportvereine
• 200 Millionen Euro für Schwimmbäder
• 200 Millionen Euro für kommunale Sportstätten
Die Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt, Andrea Milz, hat am Dienstag, 5. Mai 2026, im Rahmen einer hybriden Informationsveranstaltung gemeinsam mit dem Präsidenten des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen, Stefan Klett, und der Vorstandsvorsitzenden der NRW.BANK, Gabriela Pantring, das Verfahren zum Programmaufruf I für Sportvereine vorgestellt. Im Fokus stehen die Modernisierung, Sanierung und der Neubau von vereinseigenen Sportstätten.
Foto: LSB NRW / Andrea Bowinkelmann