Sportstiftung NRW: Das Fördersystem für Nachwuchsathletinnen und -athleten im Sportland.NRW

Die Sportstiftung NRW unterstützt und fördert Talente im Sportland.NRW auf ihrem Weg zu einer gelungenen Sport- und Bildungskarriere und bietet dabei verschiedene Möglichkeiten der Förderung. Dabei wird derzeit bis 2025 eine Rekordsumme in Höhe von über drei Millionen Euro für 427 Athletinnen und Athleten investiert, die sich erfolgreich für das neu gestaltete Fördersystem beworben haben. Die Bewerbungsfristen für die nächsten Förderperioden sind noch offen.

 Die aktuellen Bewerbungsfristen sind auf der Website der Sportstiftung NRW zu finden.

Die Sportstiftung NRW
Die Sportstiftung NRW, gegründet am 12. Dezember 2000, ist die größte Initiative eines Bundeslandes zur Förderung des olympischen, paralympischen, deaflympischen und nicht-olympischen Leistungssports. Ziel der Sportstiftung ist es, mündige Athletinnen und Athleten in ihrem Werdegang zu unterstützen und zu begleiten, die mit ihren Leistungen und ihrer Leidenschaft die Menschen in NRW begeistern und inspirieren (– nicht nur im Leistungssport, sondern auch in der Ausbildung und auf ihrem Weg in den Beruf.) Die Förderung soll dabei als Anerkennung für besondere Leistungen verstanden werden.
Den Vorsitz über das Kuratorium hat stets der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen, derzeit Hendrik Wüst. An seiner Seite als stellvertretende Vorsitzende steht die Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt, Andrea Milz. Vervollständigt wird das Kuratorium, das die Richtlinien und Schwerpunkte der Förderung kontrolliert, durch Mitglieder der gesellschaftlichen Bereiche Spitzensport, Politik, Wirtschaft, Medien und Wissenschaft. Den Vorsitz der Sportstiftung NRW hat der ehemalige Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Ingo Wolf. Der dreimalige Olympiateilnehmer, Mannschaftsweltmeister und zweimalige Einzel- und Team-Europameister im Säbelfechten, Maximilian Hartung, ist seit 2021 Geschäftsführer der in Köln ansässigen Stiftung.
Das reformierte und im Jahr 2023 erstmals umgesetzte Auswahlverfahren ermöglicht es Athletinnen und Athleten, sich auf eigene Initiative für eine Talent-Förderung und das NRW-Sportstiftungs-Stipendium zu bewerben. Zum Verfahren gehören ein Motivationsschreiben, ein Bewerbungsvideo sowie ein Persönlichkeitsfragebogen, bei dem die Beweber eine Selbsteinschätzung zu sechs Kompetenzfeldern abgeben. Dabei handelt es sich um die Kompetenzen Intrinsische Motivation, Emotionale Kompetenz, Respekt, Team- und Kritikfähigkeit, Authentizität und Engagement.
Um sich für eine mögliche Förderung bewerben zu können, müssen die Athletinnen und Athleten einige grundlegende Kriterien erfüllen. Entscheidend dabei ist eine Verbindung zum Sportland.NRW - entweder durch das Startrecht für einen NRW-Verein oder aber der Lebens- oder Trainingsmittelpunkt befindet sich in Nordrhein-Westfalen.
Darüber hinaus werden ausschließlich Athletinnen und Athleten im „Nachwuchskader 1“, „Nachwuchskader 2“ und dem „Landeskader plus“ sowie Athletinnen und Athleten mit einem entsprechenden Kaderstatus im Nachwuchsbereich der World Games-Sportarten zugelassen. Damit wird die nordrhein-westfälische Stiftung zur Nachwuchsförderung im Leistungssport ihrem namensgebenden Auftrag gerecht.
Bei den Geförderten handelt es sich derzeit überwiegend um Athletinnen und Athleten aus olympischen Sommer- und Wintersportdisziplinen – 84 Prozent der Geförderten sind dort aktiv. Elf Prozent kommen aus den World Games-Sportarten, paralympische und deaflympische Athletinnen und Athleten stellen einen Anteil von fünf Prozent. Das Geschlechterverhältnis ist ausgeglichen.
Bewerbungsmöglichkeiten

Interessierte Athletinnen und Athleten können sich über das DokuMe-Portal bewerben.

Nach Einreichung der Unterlagen werden die jeweiligen Angaben zum Kaderstatus durch den zuständigen Verband überprüft und bestätigt. Jede einzelne Bewerbung wird danach vom Gutachterausschuss bewertet und an den Vorstand der Sportstiftung NRW mit einer Empfehlung weitergegeben. Der Vorstand trifft entscheidet schließlich auf seiner nächsten Sitzung über die Förderzu- oder Absage.

Übersicht Talent-Förderung

Nach Einführung des neuen Fördersystems erhalten insgesamt 427 Athletinnen und Athleten die Talent-Förderung in Höhe von 250 Euro pro Monat, die über einen Zeitraum von zwei Jahren ausgezahlt wird. Das jährliche Volumen der Talent-Förderung beläuft sich auf insgesamt 1,28 Millionen Euro.

Förderung  >  250 Euro / Monat
Förderperiode  >  24 Monate
Bewerbung  >  zweimal pro Jahr möglich
Nächste Bewerbungsfrist  >  31. Dezember 2023
Förderbeginn  >  April bzw. Oktober des jeweiligen Jahres
Kontingent  >  ca. 500 Förderplätze

Übersicht NRW-Sportstiftungs-Stipendium

Das Stipendium der Sportstiftung NRW unterstützt Athletinnen und Athleten, die sich erfolgreich für die Talent-Förderung qualifiziert haben und auch in ihrer akademischen oder beruflichen Ausbildung mindestens „gute“ Leistungen vorweisen können. Zum Wintersemester 2023/24 erhalten 81 Studierende zusätzlich eine monatliche Förderung in Höhe von 300 Euro. Das jährliche Volumen des NRW Sportstiftungs-Stipendiums beträgt rund 292.000 Euro.

 

Förderung  >  300 Euro / Monat
Förderperiode  >  12 Monate
Bewerbung  >  einmal pro Jahr möglich
Nächste Bewerbungsfrist  >  31. Juli 2023
Förderbeginn  >  Oktober des jeweiligen Jahres
Kontingent  >  bis zu 100 Förderplätze, weitere Stipendien durch Förderpartner möglich
 

Übersicht Internatsplatz-Förderung

Athletinnen und Athleten, die ein Sportinternat im Sportland.NRW besuchen, können zur Bewältigung der Internatskosten eine Internatsplatz-Förderung beantragen. Seit August diesen Jahres erhalten bereits 131 Jugendliche diese Förderung, die bis zum Schulabschluss – für eine Dauer von bis zu drei Jahren – ausgesprochen wird. Das jährliche Volumen der Internatsplatz-Förderung beträgt rund 442.000 Euro.

 

Förderung  >  bis zu 300 Euro / Monat
Förderperiode  >  ab der 8. bis zum Ende der 10. Klasse bzw. ab Klasse 11 bis zum Schulabschluss
Bewerbung  >  zweimal pro Jahr möglich, regulär zum Schuljahresbeginn, in Ausnahmefällen oder bei Schulwechseln zum Halbjahr
Nächste Bewerbungsfrist  >  31. Oktober 2023
Förderbeginn  >  August bzw. Februar des jeweiligen Jahres
Kontingent  >  ca. 150 Förderplätze