Sport und Umwelt

Das Verhältnis von Sport und Umwelt ist ein sensibler Bereich, der sowohl in Natur und Landschaft als auch in bebauten Gebieten ein verantwortungsbewusstes Miteinander verlangt. Dabei muss vor allem die Ausübung von Sportarten die vorrangig in der Natur und Landschaft ausgeübt werden, wie zum Beispiel der Wasser-, Luft-, Ski-, Kletter- oder Reitsport (sogenannte Natursportarten), natur- und landschaftsverträglich erfolgen. Dies gilt insbesondere in besonders geschützten Gebieten. Der verantwortungsbewusste Natursportler trägt dabei einen großen Teil zum Schutz der Natur bei. Unabhängig vom Umfeld verursacht die Sportausübung charakteristische Geräusche. Die explizite Geräuschbelästigung durch die konkrete Sportausübung, die An- und Abreise oder auch durch die Zuschauerinnen und Zuschauer muss bei der Planung und dem Bau von Sportstätten berücksichtigt werden. Die Rahmenbedingungen und die Bewertungsgrundlagen von Sportgeräuschen wird durch die Sportanlagenlärmschutzverordnung des Bundes geregelt.

Weitere Informationen

Beirat „Umwelt und Sport“ im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz 

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Kuratorium Sport und Natur 

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Institut für Outdoor Sport und Umweltforschung an der Deutschen Sporthochschule Köln

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Sportanlagenlärmschutzverordnung

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