Erklärung zur Barrierefreiheit
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Barrierefreiheit dieser Internetseite
Das Landespresse- und Informationsamt ist bemüht, seine Webauftritte barrierefrei zugänglich zu machen. Internetseiten sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt www.sportland.nrw und wurde zum Launch der Seite am 1. Juni 2021 erstellt.