Moderne Sportstätte - Programmaufruf I "Sportvereine"

Jogger läuft an einem Sportland.NRW-Schild vorbei

Das Interessenbekundungsverfahren erfolgte, wie bei dem Vorgängerprogramm, über das Förderportal des Landessportbundes und startete am 1. Juni 2026 mit dem Programmaufruf.

Ziel ist es, die Bedingungen für Vereine praxisnah zu verbessern und die Antragsverfahren schlank und transparent zu gestalten, sodass die Mittel zügig in konkrete Projekte vor Ort fließen. 

Damit unterstützt Nordrhein-Westfalen gezielt den Breitensport, eng verbunden mit dem Bekenntnis zur Olympischen Idee und der Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Spiele KölnRheinRuhr. Die Landesregierung verfolgt damit konsequent das Ziel, gleichermaßen sportliche Aktivität, gesellschaftliche Teilhabe und die Lebensqualität in allen Regionen des Landes zu fördern.

Zeitschiene

Zeitschiene zum Programmaufruf I „Sportvereine“
 

 

• ab sofort
Abstimmungsprozesse auf örtlicher Ebene zwischen Sportvereinen und den zuständigen Stadt- und Gemeindesportverbänden sowie Kreis- und Stadtsportbünden 

 

• ab 18. Mai 2026
Informationsveranstaltungen für Sportvereine als Videokonferenzen 

 

• ab 1. Juni 2026
Freischaltung des Moduls „Moderne Sportstätte Nordrhein-Westfalen“ im Förderportal des Landessportbundes NRW (Start des Interessenbekundungsverfahrens) 

 

• ab Dezember 2026
Freischaltung des Moduls „förderplan.web“ zur Antragstellung

Hintergrund

Sport ist ein unverzichtbarer Baustein des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der Förderung von Gesundheit, Integration und Gemeinschaft in Nordrhein-Westfalen. Vor diesem Hintergrund legt Nordrhein-Westfalen das größte Investitionsprogramm in der Geschichte des Landes auf und stellt zusätzlich zur Sportmilliarde des Bundes rund eine Milliarde Euro für den Sport in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung, um die Sportinfrastruktur landesweit zu stärken. 

 

Die „NRW-Sportmilliarde“ setzt sich darüber hinaus wie folgt zusammen:

 

  • In den kommenden fünf Jahren ist mit Mitteln aus den Gemeindefinanzierungsgesetzen von rund 375 Millionen Euro zu rechnen, welche die Kommunen über die Sportpauschale erhalten.
     
  • Hinzu kommen die bereits laufenden und bundesweit beachteten Investitionen in herausragende Sportstätten in Nordrhein-Westfalen mit jährlich fast 20 Millionen Euro. 

Die Entscheidung, zusätzlich zu den Landesmitteln auch einen erheblichen Anteil aus dem Sondervermögen des Bundes für den Sport einzusetzen, ist bundesweit einmalig. Sie unterstreicht den hohen Stellenwert der Sportförderung in Nordrhein-Westfalen und trägt maßgeblich dazu bei, den Investitionsstau bei Sportstätten langfristig abzubauen.