Den Anforderungen des Spitzensports zu entsprechen und gleichzeitig den Anforderungen an Schule, Ausbildung, Studium oder Beruf gerecht zu werden, ist eine Schlüsselfrage im deutschen Nachwuchsleistungs- und Spitzensport. Spitzensportlerinnen und Spitzensportler benötigen Rahmenbedingen, die eine berufliche und sportliche Karriere möglich machen.

Studium und Spitzensport erleichtern
Nordrhein-Westfalen hat 2003 die Landesinitiative "Hochschulen in NRW – Partner des Spitzensports" auf den Weg gebracht, um die Vereinbarkeit von Studium und Spitzensport zu verbessern.
Viele Universitäten und Hochschulen haben in ihren Satzungen besondere Bestimmungen zur Förderung der Leistungssportlerinnen und -sportler verankert. So werden beispielsweise Stipendien vergeben, die Zulassung zum Studium für zahlreiche Studiengänge vereinfacht und die Studien- und Prüfungstermine mit leistungssportlichen Terminen abgestimmt. In Nordrhein-Westfalen gibt es eine Profilquote für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler. Sie können vor allen anderen Bewerberinnen und Bewerbern eine Zulassung erhalten, wenn sie
OK-, PK-, EK oder NK1-Kader sind,
in der Hochschulsatzung eine entsprechende Passage enthalten ist (das ist in den meisten Hochschulen der Fall) und
die Zulassung zu dem erwünschten Studienfach allein durch die Hochschule entschieden wird.
Diese Regelung gilt bislang noch nicht für die NC-Studiengänge (Medizin, Pharmazie, Tiermedizin, Zahnmedizin)., die über die Stiftung für Hochschulzulassung vergeben werden.
Berufliche Perspektiven
Die Sportförderstellen bei Bundeswehr, Bundespolizei und Zoll bieten Spitzensportlerinnen und -sportlern gute Rahmenbedingungen für ihr Hochleistungstraining. Auch bei der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen gibt es für Spitzensportlerinnen und -sportler gute Rahmenbedingungen, die es ihnen ermöglichen, Leistungssport und Berufsausbildung parallel zu betreiben.
Dieses wird durch eine flexible und individuelle Gestaltung des Bachelor-Studiengangs an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW gewährleistet. Damit kann die Ausbildung von 3 auf 5 Jahre gestreckt werden. Nach erfolgreicher Ausbildung erfolgt die Übernahme als Polizeikommissarin und Polizeikommissar in den gehobenen Polizeidienst des Landes Nordrhein-Westfalen.
Im Bereich der allgemeinen öffentlichen Verwaltung werden ebenfalls Ausbildungsplätze für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler angeboten, die die besonderen Anforderungen im Spitzensport bei der Gestaltung der Ausbildung berücksichtigen. Entsprechende Kooperationsvereinbarungen bestehen mit den Städten Dormagen, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Köln, Mülheim an der Ruhr, Solingen und Wuppertal sowie dem Rhein-Kreis Neuss.
Darüber hinaus bieten Unternehmen (z. B. Bertelsmann AG, Bayer AG, Innogy SE, Vonovia SE) eine Berufsausbildung für Leistungssportlerinnen und -sportler an, die die Fortsetzung ihrer Sportkarriere ermöglicht. Dies beinhaltet, die Arbeitsverhältnisse mit flexiblen Arbeitszeiten oder auch individuelle Vertragsmodelle so zu gestalten, dass Sport und Beruf miteinander vereinbar sind.

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Kanufahrerin im Wasser

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