„Soforthilfe Sport 2023“ - Soforthilfeprogramm der Landesregierung online

Unterstützung für Sportvereine bei krisenbedingten Mehrkosten


Ab heute kann über das Förderportal des Landessportbundes NRW (LSB NRW) die Soforthilfe Sport 2023 beantragt werden. Das Hilfsprogramm der Landesregierung unterstützt Sportvereine und andere gemeinnützige Sportorganisationen in Nordrhein-Westfalen dabei, die Energiemehrkosten, die durch die Nutzung der Sportinfrastrukturen entstehen, aufzufangen. Denn die Auswirkungen der durch den russischen Angriffskrieg verursachten Energiekrise treffen auch sie hart.

 

So können Sportvereine und andere gemeinnützige Sportorganisationen zur Krisenbewältigung und Insolvenzvorsorge Zuschüsse beantragen. Dafür stellt das Land insgesamt 55,2 Millionen Euro bereit. Abgewickelt wird das Programm vom LSB NRW über eine digitale Plattform. Nähere Informationen, FAQs und Richtlinien dazu sind verfügbar unter www.lsb.nrw

 

Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt, weist in diesem Zusammenhang auf das am 20. Dezember 2022 vom Landtag Nordrhein-Westfalen verabschiedete Krisenbewältigungsgesetz NRW hin und betont: „Unsere Sportvereine sind wichtige Orte der gesellschaftlichen Teilhabe und leisten einen bedeutenden Beitrag zu unserem sozialen Miteinander. Sie sollen trotz hoher Energiepreise ihren Aufgaben auch im Winter nachkommen können.“