Das Landeskabinett hat bei seiner Kabinettsitzung am 8. Oktober 2019 den Landesaktionsplan „Sport und Inklusion in Nordrhein-Westfalen 2019 bis 2022 – Gemeinsam für eine inklusive Sportlandschaft“ beschlossen. Für den Umsetzungszeitraum bis Ende 2022 stehen Landesmittel in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. In einem partizipativen Prozess haben 30 Expertinnen und Experten aus 15 unterschiedlichen Organisationen gemeinsam mit der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen sechs Handlungsfelder mit insgesamt 43 Vorhaben festgelegt.
Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt des Landes Nordrhein-Westfalen, sagte bei der Vorstellung des Landesaktionsplans in Ratingen: „Von der ersten Sitzung der Arbeitsgruppe bis zum Beschluss durch das Kabinett am 8. Oktober 2019 sind nur elf Monate vergangen. Die auf Partizipation angelegte Erarbeitung dieses Landesaktionsplans gemeinsam mit den Sportverbänden, den Sportvereinen und den Betroffenen ist eine vorbildliche Mannschaftsleistung, die mit hohem Tempo zu einem tollen Ergebnis geführt hat.“
Die Verabschiedung des „Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-BRK) durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahr 2006 sowie das Inkrafttreten dieser Vereinbarung in Deutschland im Jahr 2009 hat auch zu einem Perspektivwechsel für die unterschiedlichen Bereiche des Sports geführt, denn alle öffentlichen Institutionen und Organisationen sind durch die UN-BRK zur Inklusion verpflichtet. Dabei steht das Recht von Menschen mit Behinderung im Mittelpunkt, an Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten teilzunehmen, die den individuellen Wünschen und Voraussetzungen entsprechen. Der selbstbestimmten und gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft wird damit weiter Nachdruck verliehen. Der Landesaktionsplan soll dazu einen bedeutenden Beitrag leisten.
Der Koalitionsvertrag formuliert als Ziel, einen Aktionsplan „Sport und Inklusion“ in Zusammenarbeit mit dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen und den Behindertensportverbänden zu entwickeln. Dieses Ziel wurde in einer mit dem Landessportbund NRW geschlossenen Zielvereinbarung „Nr.1: Sportland Nordrhein-Westfalen“ einvernehmlich bestätigt und präzisiert. Die Abteilung Sport und Ehrenamt der Staatskanzlei hat dazu in einem partizipativen Prozess gemeinsam mit verschiedenen Partnerinnen und Partnern sowie weiteren Engagierten aus der Sportpraxis einen Entwurf erarbeitet, der in sechs Handlungsfeldern insgesamt 43 Vorhaben beschreibt.